Wie komme ich zum Jabulani Bushhouse?
mit dem Mietauto von Johannesburg:
Nehmen Sie den Highway N4 Richtung Nelspruit. Fahren Sie durch Nelspruit durch und folgen Sie den Schildern Richtung Malelane.
Nachdem Sie Malelane passiert haben, folgen Sie weiter der N4 für ungefähr 35 km. Sie erblicken am linken Strassenrand ein Strassenschild mit der
Aufschrift: „Marloth Park“. Folgen Sie dieser geteerten Strasse, welche dann in eine Sandpiste übergeht für ungefähr 5 km bis Sie zum Eingangs-Gate des Marlothpark gelangen.
Mit dem Flugzeug von Johannesburg nach Nelspruit und weiter mit dem Mietauto:
für Gäste, welche den kürzeren und bequemeren Reiseweg bevorzugen: In ca. 45 Minuten erreichen Sie von Johannesburg International Airport (JNB) durch einen Inland-Flug den Kruger Mpumalanga International Airport (KMIA). Bei Ihrer Ankunft übernehmen Sie Ihr Mietauto (Hertz / Budget / Europcar) und Sie erreichen den Marloth Park in ca. 1 H 30.
Nach dem Eingangs-Gate bis zum Jabulani – Bushhouse:
Sie folgen der Hauptstrasse (Olifant Dr) für ca. 7 km und biegen dann links in die Sekelbos Drive ein. Folgen Sie der Buschstrasse für weitere 500 m und biegen Sie rechts in die Leguan Strasse ab. Fahren Sie ca. 200 m weiter und Sie erblicken auf der linken Strassenseite eine Einfahrt mit einer strohbedeckten Holztafel, auch welcher „Jabulani Bushhouse“ steht sowie die Hausnummer 2155.
!!!WICHTIG für die Einreise mit minderjährigen Kindern!!!
Einreisebestimmungen zum 01.10.2014 für die Einreise mit minderjährigen Kindern
Das südafrikanische Innenministerium hat zum 01. Oktober 2014 neue Einreisebestimmungen für die Einreise nach Südafrika mit minderjährigen Kindern beschlossen. Diese Regelung gilt für alle Nationen. Welche Dokumente Sie für Ihre Kinder zusätzlich zum gültigen Reisepass mitführen müssen, hängt davon ab wer mit wem reist:
Eine Familie die mit ihren leiblichen Kindern reist, benötigt für jedes Kind lediglich eine internationale Geburtsurkunde aus der beide Elternteile hervorgehen. Diese internationale Geburtsurkunde erhalten Sie auf Ihrem Standesamt/Bürgeramt/Einwohnermeldeamt.
Sollten nicht beide leiblichen Eltern oder Erziehungsberechtigten mit den Kindern reisen (z.B. getrennt lebende Familie, „Patchwork Family“, ein Elternteil bleibt zu Hause, Kinder reisen mit den Großeltern oder Freunden, Adoption, ein Elternteil ist verstorben), ist eine Reisevollmacht (u.a. in englischer Sprache) erforderlich. Diese Reisevollmacht wird von den selben Ämtern beglaubigt. Dabei ist zu beachten, dass beide Elternteile die Vollmacht auf dem Amt zu unterschreiben haben.
Bitte kümmern Sie rechtzeitig vor Ihrer Abreise um die für Sie passenden Einreisedokumente! Sollten Dokumente fehlen oder fehlerhaft sein, kann Ihnen wie z.B. bei einem fehlenden Visum (für Visa pflichtige Nationen) bereits durch die Fluglinie die Beförderung nach Südafrika verweigert werden.
Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die Botschaft der Republik Südafrika.